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GEsetzliche Anforderungen -EnEV Energieeinsparverordnung Energieausweis

Zahlreiche Gesetzesänderungen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass unter anderem dieses Thema rechtssicher bei der Veräußerung von Immobilien berücksichtigt werden muss. Die geltenden Regelungen setzen EU-Recht, Bundes- und Landesrecht um. Beim Verkauf ohne Einhaltung der rechtlichen Erfordernisse können empfindlich hohe Bußgelder drohen.  

 

Beispielsweise ist es Vorschrift, dass die Energiekennwerte der Immobilie bzw. die Energieeffizienz schon im Inserat mit angegeben werden müssen. Das erfordert noch vor der offiziellen Vermarktung die Erstellung eines Energieausweises.

Kompetente Fachbetriebe oder Profis im Immobilienverkauf können Sie beraten, welche Angaben notwendig sind, wie und durch wen die Erstellung erfolgt und leiten bei Bedarf die notwendigen Schritte ein.

 

Neben dem Energieausweis müssen schon im Rahmen der Verkaufsvorbereitung viele weitere Unterlagen vorliegen, oftmals sogar erst noch erstellt und angefordert werden, damit potenzielle Käuferinnen und Käufer eine konkrete Finanzierungszusage bei finanzierenden Banken einholen können und Verkaufende auf der rechtlich sicheren Seite sind. 

 

Auch im Hinblick auf falsche Informationen, verschwiegene Mängel oder Sonderumlagen müssen unbedingt alle erforderlichen Aspekte beachtet werden, damit der Verkauf nicht nur erfolgreich verläuft, sondern auch rechtskonform abläuft. Daneben müssen Fehler bei der Kaufvertragsgestaltung mit schwerwiegenden Folgen vermieden werden.


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